Wir richten uns natürlich nach den aktuellen Hygienevorgaben der gültigen Corona-Schutz-Verordnung, die für Praxen ausgegeben wurden.
Ergotherapie bei Erkrankung
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Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefinden (z. B. nur leichter Schnupfen, Kratzen im Hals)
→ Ergotherapie findet statt! -
Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur bzw. Fieber ab 38,5)
→ Ergotherapie findet nicht statt! - 48 Stunden symptomfrei
→ Ergotherapie kann wieder stattfinden!