Corona

Wir richten uns natürlich nach den aktuellen Hygienevorgaben der gültigen Corona-Schutz-Verordnung, die für Praxen ausgegeben wurden.

 

Ergotherapie bei Erkrankung

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefinden (z. B. nur leichter Schnupfen, Kratzen im Hals)
    → Ergotherapie findet statt!

  • Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur bzw. Fieber ab 38,5)
    Ergotherapie findet nicht statt!

  • 48 Stunden symptomfrei
    Ergotherapie kann wieder stattfinden!